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LES International Egin & Schmidt 

GmbH & Co. KG

Sebastian-Münster-Straße 6b   

D-91438 Bad Windsheim

Fon +49 9841 65294-00

Fax +49 9841 15 54

 info@lesint.com

Geschäftsführung: Metin Egin

Sitz der Gesellschaft: Bad Windsheim

UST-ID-Nr.: DE 133941415

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1.  Allgemeine Bestimmungen

 

1.1.  Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für alle zwischen der LES International Egin & Schmidt GmbH & Co KG (im Folgenden: „LES“) und dem jeweiligen Kunden (im Folgenden: „Kunde“) abgeschlossenen Kaufverträge und liegen diesen als ausschließliche Verkaufs- und Lieferbedingungen zugrunde. Diese AGB gelten auch für künftige Geschäftsbeziehungen, ohne dass LES nochmals auf sie hinweisen müsste. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden, auch wenn LES ihnen nicht ausdrücklich widersprochen hat, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, LES hat ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt.

 

1.2.  Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. 

 

1.3.  Alle Angebote und Kostenvoranschläge von LES erfolgen stets freibleibend. Mündliche oder fernmündliche Absprachen sowie jegliche Absprache der Vertreter oder Reisenden von LES haben nur dann Gültigkeit, wenn sie von LES schriftlich bestätigt worden sind. Hiervon ausgenommen ist der Vorrang der Individualabrede. 

 

1.4.  Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, vollzieht sich der Vertragsschluss wie folgt. Nach vorheriger Absprache mit dem Kunden erfolgt ein schriftliches Angebot durch LES gegenüber dem Kunden. An dieses Angebot ist LES 48 Stunden gebunden. Soweit der Kunde hiermit einverstanden ist, unterzeichnet er das Angebot und schickt es LES zu. LES übermittelt nach Zugang des Angebotes dem Kunden eine Auftragsbestätigung in schriftlicher Form. Mit Zugang dieser Auftragsbestätigung bei dem Kunden kommt der Vertrag zustande. 

2.  Lieferfristen, Gefahrübergang 

2.1  Alle Angaben über Lieferfristen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch LES. Sämtliche Lieferfristen stehen unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen, vollständigen und richtigen Selbstbelieferung von LES. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn die Ware den Betrieb von LES bis zum Ablauf der Lieferfrist verlassen hat oder LES dem Kunden die Versandbereitschaft mitgeteilt hat, soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist. 

 

2.2  Sollte ein von dem Kunden bestelltes Produkt wider Erwarten trotz rechtzeitigem Abschluss eines adäquaten Deckungsgeschäftes durch LES aus einem von LES nicht zu vertretenden Grund nicht verfügbar sein, wird der Kunde unverzüglich von LES über die Nichtverfügbarkeit informiert. 

 

2.3  Auf Abruf bestellte Ware ist vom Kunden bis zum vereinbarten Abnahmetermin abzunehmen. Hält der Kunde verbindlich vereinbarte Abruftermine nicht ein, ist LES berechtigt, ihm die entstehenden Gebühren, Lager- und sonstigen Kosten in 

Rechnung zu stellen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche behält LES sich vor. 

 

2.4  Die Gefahr geht auf den Kunden über, wenn die Ware den Betrieb von LES verlässt. Bei Unmöglichkeit der Absendung oder Annahmeverzug des Kunden kann LES die Ware auf Rechnung und Gefahr des Kunden auf Lager nehmen oder bei einem Spediteur einlagern. Durch die Einlagerung erfüllt LES seine Lieferverpflichtung. 

 

3.  Preise, Zahlungsbedingungen 

3.1  Das Entgelt für die Leistungen von LES bestimmt sich nach dem von LES dem Kunden gegenüber unterbreiteten Angebot. Sämtliche Entgelte verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Versand-, Verpackungskosten, Nachnahmegebühren sowie alle vergleichbaren Kosten werden bis zu einem Mindestwarenwert extra berechnet und sind vom Kunden zu tragen. Bei Aufteilung von zentral erteilten Aufträgen an mehrere Versandadressen gilt die vorstehende Regelung für jede Versandadresse gesondert und es werden für jede Adresse entsprechend der vorstehenden Regelung Versandkosten berechnet. Erfolgt die Lieferung in Länder außerhalb der Europäischen Union, können von LES nicht zu vertretende weitere Kosten anfallen, wie z.B. Zölle, Steuern oder 

Geldübermittlungsgebühren (Überweisungs- oder Wechselkursgebühren der Kreditinstitute), die vom Kunden zu tragen sind. 

 

3.2  Sofern sich zwischen Vertragsabschluss und der Auslieferung unverhältnismäßige Kostenänderungen ergeben, ist LES berechtigt, eine diesen Faktoren entsprechende, angemessene Preisanpassung vorzunehmen. 

 

3.3  Die Lieferung der Ware erfolgt nur gegen Vorauszahlung. Der Kunde kann die von ihm geschuldete Zahlung durch die Inanspruchnahme von Sofortüberweisung und Blitzüberweisung bewirken. Kauf gegen Rechnung ist nur bei ausdrücklicher schriftlicher, vor Vertragsschluss erfolgender Vereinbarung möglich. Mit Gutschrift auf dem Konto von LES wird die Ware unverzüglich an den Kunden versandt. 

 

4.  Nicht zu vertretende Leistungshindernisse

 

4.1  Ereignisse höherer Gewalt sowie Streik, Betriebsstörung, Pandemien, Nichtbelieferung durch einen Vorlieferanten oder sonstige unvorhergesehene Umstände verlängern die Lieferzeit für LES gegenüber dem Kunden in angemessener Weise. Dies gilt insbesondere auch für Corona-bedingte Leistungsverzögerungen. LES ist verpflichtet, den Kunden unverzüglich über drohende Leistungshindernisse zu informieren, nachdem LES selbst Kenntnis hiervon erlangt hat. 

 

4.2  Wird durch die genannten Umstände die Lieferung für LES unmöglich oder unzumutbar, wird LES von der Lieferverpflichtung gegenüber dem Kunden frei. 

 

4.3  Schadensersatzansprüche oder Rücktritt vom Vertrag wegen verspäteter Lieferung oder Nichterfüllung des Vertrages kann der Kunde nur geltend machen, wenn die verspätete Lieferung oder Nichterfüllung auf das Verschulden von LES zurückzuführen ist, der Kunde LES vorher per Einschreiben in Verzug gesetzt und nach Eintritt der Fälligkeit schriftlich erfolglos eine angemessene Nachfrist bestimmt hat. Weitergehende Rechte stehen dem Kunden nur gemäß Ziffer 6. dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen zu. 

 

4.4  LES ist berechtigt, im Falle einer Nichtbelieferung der georderten Ware eine gleichwertige oder höherwertige Ware an den Kunden auszuliefern, soweit dies dem Kunden zumutbar ist. 

 

5.  Gegenstand des Vertriebs und Qualitätsstandards 

 

LES vertreibt medizinische Schutzkleidung und Verbrauchsmaterialien im medizinischen Bereich. Dabei handelt es sich um Produkte von bester Qualität und höchster Sicherheit. Die von LES gelieferte Ware entspricht den geltenden Anforderungen bezüglich des aktuellen Standes der Technik und der Wissenschaft sowie den geltenden Qualitätsstandards. Die von LES gelieferte Ware verfügt über die entsprechenden Zertifizierungen. 

 

6.  Mängelrechte, Haftung, Verjährung 

 

6.1  Soweit die von LES gelieferte Ware nicht der vereinbarten Beschaffenheit, dem vertraglich vorausgesetzten Verwendungszweck oder der üblichen Beschaffenheit, die der Kunde nach der Art der Sache erwarten kann, entspricht und nicht für die gewöhnliche Verwendung geeignet ist, gelten für die Rechte des Kunden die nachstehenden Regelungen. 

 

6.2  Der Kunde ist verpflichtet, unverzüglich nach Wareneingang Art, Menge und Beschaffenheit der gelieferten Vertragsprodukte zu prüfen. Die nach dieser Untersuchung offensichtlichen Mängel sind unverzüglich schriftlich zu rügen, spätestens innerhalb einer Frist von 3 Kalendertagen. Zeigt sich später ein Mangel, der durch die genannte Untersuchung nicht bei Wareneingang zu erkennen ist (verdeckter 

Mangel), hat der Kunde unverzüglich, spätestens innerhalb einer Frist von 3 Kalendertagen nach Kenntniserlangung den versteckten Mangel LES gegenüber schriftlich (in Textform) anzuzeigen. Entscheidend ist in allen Fällen der Zugang der Mängelanzeige bei LES. Die Ware gilt hinsichtlich vertraglicher und gesetzlicher Ansprüche und Rechte als mangelfrei, wenn die Rüge verspätet erfolgt. Die Regelung der Ziffer 6.6 Satz 2 bleibt hiervon unberührt. 

 

6.3  Für geringfügige Abweichungen in der Materialbeschaffenheit haftet LES nicht, sofern LES keine entsprechende Garantie abgegeben hat. 

 

6.4  LES haftet nicht aufgrund öffentlicher Äußerungen in der Werbung oder der Werbung eines sonstigen Herstellers der von LES gelieferten Ware oder dessen Gehilfen, wenn und soweit der Kunde nicht nachweisen kann, dass die Werbeaussagen seine Kaufentscheidung beeinflusst haben, wenn LES die Äußerung nicht kannte oder nicht kennen musste, oder die Aussage im Zeitpunkt der Kaufentscheidung bereits berichtigt war. 

 

6.5  Verlangt der Kunde wegen eines Mangels Nacherfüllung, wird LES regelmäßig dem Kunden mangelfreie Ware als Ersatz liefern. Ersetzte Ware ist LES zurückzugewähren. 

 

6.6  Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere auf Schadensersatz statt der Leistung oder der Nacherfüllung und auf Ersatz eines sonstigen unmittelbaren oder mittelbaren Schadens- einschließlich Begleit- oder Folgeschadens– gleichgültig aus welchem Rechtsgrund – sind ausgeschlossen.

Hiervon unberührt bleiben Ansprüche des Kunden, wenn

  1. LES einen Rechts- oder Sachmangel arglistig verschwiegen oder soweit LES eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen hat, 
  2. der Schaden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von LES, den gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen vom LES beruht, 
  3. eine schuldhafte Pflichtverletzung durch LES, dem gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zu einem Lebens-, Körper- oder Gesundheitsschaden geführt hat, 
  4. LES aus sonstigen Gründen z.B. nach dem Produkthaftungsgesetz zwingend haftet oder 
  5. der Schaden auf einer fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten 

    (so genannter „Kardinalpflichten“) durch LES, die gesetzlichen Vertreter oder 

    Erfüllungsgehilfen von LES beruht. Im Fall einer einfachen fahrlässigen 

    Verletzung der Kardinalpflichten ist die Ersatzpflicht von LES der Höhe nach auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt. Dies gilt nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. 

6.7  Sämtliche Mängelrechte des Kunden gemäß dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen wegen eines Mangels verjähren in einem Jahr nach Ablieferung der Ware. Die in Nr. 6.6 Satz 2 geregelten Schadensersatzansprüche verjähren innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfristen. 

 

6.8  Die Rechte des Kunden aus den §§ 445b, 478, 479 BGB bleiben unberührt. 

 

7.  Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht 

 

7.1  Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen des Kunden ist nur mit unbestrittenen und rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. 

 

8.  Eigentumsvorbehalt 

 

8.1  Die gelieferten Waren bleiben bis zur Begleichung der Rechnung der aus der Warenlieferung resultierenden Forderung im Eigentum von LES. 

 

8.2  Ferner bleiben die gelieferten Waren bis zur Begleichung sämtlicher, im Zeitpunkt der Lieferung bestehenden und zukünftigen Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrunde im Eigentum von LES, auch wenn der Kaufpreis für besonders bezeichnete Forderungen bereits teilweise oder vollständig bezahlt ist. 

 

8.3  Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für die Saldoforderung von LES. 

 

8.4  Übersteigt der realisierbare Wert der für LES bestehenden Sicherheiten die Lieferungsforderungen von LES insgesamt um mehr als 10%, so ist LES auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe von Sicherheiten verpflichtet. 

 

8.5 LES behält sich das Eigentum an jeglicher gelieferten Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor. Der Kunde darf die Vorbehaltsware im Rahmen eines ordentlichen Geschäftsbetriebes weiterveräußern. Sämtliche aus diesem Weiterverkauf entstehenden Forderungen tritt der Kunde – unabhängig von einer Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit einer neuen Sache – in Höhe des Rechnungsbetrages an LES im Voraus ab, und LES nimmt diese Abtretung an. Der Kunde bleibt zur Einziehung der Forderungen ermächtigt, LES kann die Forderungen jedoch auch selbst einziehen, soweit der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht fristgerecht nachkommt. 

 

9.  Paletten 

 

9.1  Von LES mit der Ware gelieferte Paletten bleiben im Eigentum von LES und sind nach erfolgter Anlieferung durch LES oder den Spediteur von LES entweder an LES beziehungsweise den Spediteur in natura oder in Form von Paletten gleicher Art, Güte und Menge zurückzugewähren. 

 

9.2  Erfolgt trotz Fristsetzung durch LES die geschuldete Rückgabe nicht, ist LES berechtigt, als Ersatz den Wiederbeschaffungspreis der entsprechenden Anzahl von Paletten dem Kunden in Rechnung zu stellen. 

 

9.3  Kölner und Bonner Palettentausch gilt als vereinbart. 

 

10.  Geheimhaltungspflicht 

Beide Vertragsparteien dürfen Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse des jeweils anderen Partners, die ihnen während ihrer Geschäftsbeziehung bekannt geworden sind, ohne Einwilligung des Betreffenden weder verwerten noch Dritten mitteilen, es sei denn die Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse sind allgemein zugänglich. Dies gilt auch für die Zeit nach Beendigung der jeweiligen vertraglichen Beziehungen. 

 

11.  Datenschutz 

LES erhebt, verarbeitet und nutzt die personenbezogenen Daten des Kunden, insbesondere die Kontaktdaten zur Abwicklung von Bestellungen, so auch die E-Mail- Adresse des Kunden, wenn diese vom Kunden angegeben wird. Zur Bonitätsprüfung ist LES berechtigt, Informationen (z. B. auch einen sogenannten Score-Wert) von externen Dienstleistern zur Entscheidungshilfe heranziehen und davon die Zahlungsart abhängig machen. Zu den Informationen gehören auch Informationen über die Anschrift des Kunden. Dies erfolgt zum Zwecke der Vertragsabwicklung, Art 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO. Details sind der Datenschutzerklärung auf der Website von LES zu entnehmen. 

 

12.  Übertragbarkeit 

Der Kunde kann die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nicht ohne vorherige schriftliche Einwilligung von LES auf Dritte übertragen. 

 

13.  Nebenabreden, Schriftform 

Nebenabreden bestehen nicht. Jegliche Änderungen und Ergänzungen eines Vertrags bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für die Änderung eines Schriftformerfordernisses selbst. Die telekommunikative Übermittlung ist ausgeschlossen. 

 

14.  Erfüllungsort, Gerichtsstand, Anwendbares Recht, Salvatorische Klausel 

 

14.1  Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz von LES. 

14.2  Die Vertragsparteien vereinbaren für alle aus und im Zusammenhang mit jeglichem Vertrag auf der Grundlage dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen entstehenden Streitigkeiten, soweit gesetzlich zulässig, die ausschließliche Zuständigkeit der Gerichte am Sitz von LES. LES ist allerdings berechtigt, jedes ansonsten zuständige Gericht anzurufen. 

 

14.3  Auf alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und LES findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Das UN-Kaufrecht findet keine Anwendung. 

 

14.4  Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen lässt die Wirksamkeit der Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen im Übrigen unberührt. Die Parteien sind verpflichtet, in gemeinsamer Abstimmung die unwirksame Bestimmung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der vertraglichen Beziehungen der Parteien am nächsten kommt. Entsprechendes gilt auch für eventuell auftretende Lücken bei einem Vertrag. 

 

 

 

 

 LES International Egin & Schmidt GmbH & Co.KG

Sebastian Münster Str. 6b

D-91438 Bad Windsheim

Telefon +49 (0) 9841 14 54

Fax +49 (0) 09841 15 54

info@lesint.com

http://www.lesint.com

 

Gerichtsstand: Neustadt a. d. Aisch

 

Sitz der Gesellschaft: Bad Windsheim

 

UST-Id-Nr.: DE 133941415,

Amtsgericht Registriert Fürth HRA 9988

Geschäftsführer: Metin Egin

 

Fassung vom 26.01.2022

 

Die jeweils aktuellste Fassung unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann auf

unseren Webseiten unter der Adresse http://www.lesint.com abgerufen oder über die

o.g. Kontaktdaten angefordert werden